AGB Breitenausbildung Hier finden sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Breitenausbildung des ASB
KV Witten e.V.

Geltungsbereich:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind gültig für alle Kurse im
Bereich der Erste Hilfe Ausbildung des ASB KV Witten e.V. (nachfolgend ASB
Witten genannt)

Anmeldungen:
Wir bitten um Verständnis, dass Anmeldungen ausschließlich schriftlich, per
E-Mail, per Telefon beim Veranstalter oder mittels Verwendung des
Anmeldeformulars auf unserer Homepage erfolgen. Veranstalter ist der ASB KV
Witten e.V., Wullener Feld 9, 58454 Witten.
Die Anmeldungen sind verbindlich und finden Berücksichtigung in der
Reihenfolge des Eingangs. Ein Teilnahmeanspruch besteht erst dann, wenn der
ASB Witten die Teilnahme schriftlich oder per E-Mail bestätigt hat.

Zahlungsbedingungen:
Für Privatpersonen: Die Zahlung für den Kurs ist nach Aufforderung – in der Regel am Anfang
des Kurses – an den ASB KV Witten e.V., Wullener Feld 9, 58454 Witten, zu
leisten. Wird die Vergütungsleistung von Dritten (z. B. von einer
Berufsgenossenschaft/Unfallkasse usw.) erbracht, erlischt die
Zahlungsverpflichtung, sobald der Dritte die Zahlung an den ASB Witten erbracht
hat. Die Zahlung erfolgt ausschließlich in Bar.

Unternehmen werden anfallende Gebühren in Rechnung gestellt. Die Zahlung ist sofort nach
Rechnungsstellung auf das angegebene Konto des Anbieters zu leisten.

Soll die Abrechnung von betrieblichen Ersthelfenden über den jeweiligen
Unfallversicherungsträger erfolgen, muss das korrekt ausgefüllte Formular des
Unfallversicherungsträgers zur Kostenübernahme spätestens am Tag der Veranstaltung abgegeben
werden. In begründeten Ausnahmefällen kann das Formular innerhalb von zwei Wochen
nachgereicht werden. Liegt auch nach Ablauf der zwei Wochen das Formular nicht vor, werden
Teilnahmegebühren gemäß Preis-/Leistungsverzeichnis dem Kunden in Rechnung gestellt.

Sollte die Abrechnung mit dem Unfallversicherungsträger von diesem abgelehnt werden oder aus
Gründen scheitern, die der Kunde zu verantworten hat, werden die entstandenen Gebühren gemäß
des Preis-/Leistungsverzeichnisses dem entsendenden Unternehmen in Rechnung gestellt.

Besondere Bedingungen für Unternehmenskurse / Außer-Haus-Schulungen:
Unternehmenskunden haben die Möglichkeit, ganze Schulungen in den Räumlichkeiten des
Anbieters oder in den eigenen Räumlichkeiten zu buchen (Unternehmenskurse).

Für Unternehmenskurse gilt eine Mindestteilnehmeranzahl von 10 Personen. Soll die
Mindestteilnehmeranzahl, auf Wunsch des Kunden, unterschritten werden, so wird die Differenz
zur Mindestteilnehmeranzahl dem Kunden in Rechnung gestellt.

Maßgeblich für die Berechnung des Angebots ist die angemeldete Teilnehmendenzahl. Bei einer
Reduzierung der Teilnehmendenzahl (z. B. aufgrund von Krankheit, Abmeldung etc.) werden
nicht erschienene Teilnehmende dem Unternehmen in voller Höhe Rechnung gestellt.

Das Kursmaterial wird vom Anbieter zur Verfügung gestellt. Bei Kursen in den Räumlichkeiten
des Kunden stellt dieser Räume mit ausreichender Beleuchtung, Präsentationsfläche sowie Platz
für praktische Übungen zur Verfügung.

Für Kurse in betrieblicher Erster Hilfe gelten die Anforderung der
Berufsgenossenschaften/Unfallversicherungsträger (DGUV Grundsatz 304-001). Findet die
Schulung in den Räumlichkeiten des Kunden statt, so hat dieser dafür Sorge zu tragen, dass sie
den Anforderungen entsprechen. Bei Missachtung behält sich der Anbieter das Recht vor, den
Kurs nicht durchzuführen und die vollen Kosten in Rechnung zu stellen.

Rücktritt vom Vertrag und Widerruf:
Für Teilnehmende an vom ASB Witten angebotenen offenen Kursen ist eine
kostenfreie Stornierung bis 48 Stunden eingehend beim ASB Witten vor
Kursbeginn in Textform oder mündlich möglich. Eine spätere Abmeldung,
Nichterscheinen bzw. ein vorzeitiger Ausstieg befreit nicht von der Pflicht zur
Zahlung der Teilnahmegebühren in voller Höhe.

Absagen durch den ASB Witten:
Der ASB Witten kann bei zu geringer Teilnehmerzahl (weniger als 5 Teilnehmer)
und aus wichtigen Gründen die Durchführung eines Kurses vor Beginn des
Kurses in Textform absagen. Alternativ werden in diesem Fall Ersatztermine
angeboten. Die Kursgebühr entfällt, weitergehende Ansprüche sind
ausgeschlossen.

Preise:
Es gelten die jeweils angegebenen Kursgebühren für den Kurs auf der
Internetseite des ASB Witten (www.asb-witten.de/unsere-angebote/erste-hilfe).

Bescheinigungen:
Teilnahmebescheinigungen werden nach Ende des Kurses ausgestellt, sofern an
diesem bis zum Ende ununterbrochen teilgenommen wurde. Teilnehmer deren
Kostenträger die Berufsgenossenschaften sind, erhalten nur eine
Teilnahmebescheinigung, wenn das schriftliche Anmeldeformular vollständig
ausgefüllt wurde.
Der ASB Witten behält es sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme an Kursen
auszuschließen, wenn sich diese derart verspäten, dass die verbleibende
Anwesenheit und aktive Teilnahme nicht mehr mit einer Teilnahmebescheinigung
gewürdigt werden kann. Die Ausstellung einer Anwesenheitsbescheinigung für
den Zeitraum der Anwesenheit bleibt davon unberührt.

Ersatzbescheinigungen:
Teilnehmenden kann gegen eine Gebühr von 10,00 Euro bei Verlust der Original-
Teilnahmebescheinigung ein Ersatz-Dokument ausgestellt werden.
Ersatzbescheinigungen werden grundsätzlich nur ausgestellt, wenn die letzte
Ausbildungsveranstaltung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. Zum Antrag
müssen das genaue Kursdatum und der Veranstaltungsort angegeben werden.

Datenschutz:
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass zu Zwecken der
Vertragsdurchführung der ASB Witten die personenbezogenen Daten im hierfür
erforderlichen Umfang erhebt, übermittelt, speichert und nutzt. Es werden nur die
personenbezogenen Daten erhoben, gespeichert, übermittelt und genutzt, die für
die Organisation, Durchführung und Rechnungsstellung notwendig sind. Soweit
Dritte als Kostenträger angegeben sind, werden die Daten zu
Abrechnungszwecken an diesen weitergegeben. Weitere Informationen
entsprechend der DSGVO erhalten Sie auf der Internetseite des ASB Witten
(www.asb-witten.de/datenschutz)
Haftung, Einbringung von Sachen, Vermittlung von Veranstaltungen
Der ASB Witten schließt die Haftung für Personen-, Sach- und
Vermögensschäden des Teilnehmers aus, soweit es sich nicht um vom ASB
Witten, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen vom ASB
Witten verursachte Schäden handelt, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen.

Die in diesem Abschnitt geregelten Haftungsausschlussregelungen finden keine
Anwendungen für Schäden des Teilnehmers aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung vom
ASB Witten oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines
gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des ASB Witten beruhen.
Beschädigt ein Teilnehmer während eines Seminares die ihm angebotenen
Räumlichkeiten und Unterrichtsgegenstände vorsätzlich, so hat er für den
Schaden aufzukommen. Ausnahme hiervon, stellt der übliche Materialverschleiß
innerhalb einer Übungssequenz dar.
Die Teilnehmer haben auf mitgebrachte Sachen selbst zu achten, eine Haftung
bei Verlust von Gegenständen, deren Diebstahl oder Beschädigung ist
ausgeschlossen.
Der Seminarteilnehmer ist verpflichtet sich während des Seminares so zu
verhalten, dass andere Seminarteilnehmer durch sein Verhalten weder gestört
noch gefährdet werden. Der ASB Witten behält es sich grundsätzlich vor,
Teilnehmer auszuschließen, die in irgendeiner Art und Weise den Seminarerfolg
gefährden; die Fälligkeit der Seminargebühr bleibt hiervon unberührt. Der ASB
Witten behält sich hieraus entstehende Schadensersatzansprüche ausdrücklich
vor.

Urheberschutz:
Fotografieren, Filmen oder Datenmitschnitte in den Kursen sind nur mit
Genehmigung des ASB Witten gestattet. Kurs- und Lehrmaterial darf ohne
Genehmigung ASB Witten nicht vervielfältigt werden.

Schlussbestimmungen:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen ganz oder
teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Entsprechendes gilt, wenn sich eine ergänzungsbedürftige Lücke ergeben sollte.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Witten.

Stand Juni 2023